Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

 

NEWS:

 

Die Schwester wird 18

am 10.05.2023

 

Das booking ist durch für 2024! Es wird ein Fest!

 

 

 

 

 

 

FESTIVAL AGB

Auch wir sind leider gezwungen uns mit den rechtlichen Dingen zu befassen. Bitte habt Verständnis.

 

Präambel
Mit der Buchung/Kauf eines Festivaltickets, Abendkasse, Gästeliste, Camping, Akkreditierung werden folgende Bedingungen anerkannt und wirksam. Außerdem beim Betreten des Geländes.Dies gilt für sämtliche Tickets für das Krankenschwester- Rock(t) Festival.

Veranstalter:

  • Veranstalter ist der Krankenschwester- Rock(t) e.V..
    Etwaige Ansprüche sind immer gegen den Veranstalter zu stellen.


Haftung:

  • Der Besucher sowie jeder Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass seitens des Veranstalter keine Haftung übernommen wird und er die Veranstaltung / Campinggelände auf eigene Gefahr besucht.
  • Für eventuelle Verletzungen oder Schäden haftet ausschließlich der Besucher/Teilnehmer selbst.
    Der Veranstalter haftet für durch seine Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Besucher muss für sich für ausreichend Gehörschutz sorgen, welcher falls vergessen auch am FOH erhältlich ist. Wir übernehmen keine Haftung!
  • Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters (außer Nr. 2) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
  • Aus wetterbedingten, behördlichen, gefährlichen oder organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben oder die Veranstaltung abzusagen. Auch hier kann kein Ersatz gewährt werden.
  • Auf einigen Bereichen des Festivalgeländes muss teilweise mit Sichtbehinderungen gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

Umweltschutz

  • Sie verpflichten sich auf dem Krankenschwester- Rock(t) Festival, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unserer Veranstaltung stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Auf die Sauberhaltung des Gewässers ist dabei im Besonderen zu achten.
  • Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung /-absage, Sichtbehinderung berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
  • Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz oder Erstattung gewährt werden.

 

Fotografie / Videoaufnahmen / Urheberrecht:

  • Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Rahmen des Krankenschwester- Rock(t) Festivals fotografiert und gefilmt wird.
    Filme und Fotos aller anwesenden Personen (Festivalteilnehmer, Besucher, Künstler, etc.) oder Ausschnitte, Zusammenschnitte etc. können und werden veröffentlicht werden.
  • Gleichzeitig können Filme und Fotos auch für Promotion- und Werbezwecke (z.B. Website, Folder, Pressemitteilungen, Flyer, Poster, Drucksachen, Merch, , etc.) für das Festival (aktuelles Jahr und alle Folgejahre) und andere Veranstaltungen verwendet werden.
  • Mit der Anmeldung zum Krankenschwester- Rock(t) Festival (durch >Ticketkauf/Bestellung, Gästeliste, Akkreditierung, etc…) erklärt sich der Besucher ausdrücklich mit der – für ihn entgeltlosen – Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden.
    Eigene Aufnahmen (Video, Foto etc.) dürfen während der Veranstaltung nur mit Amateurkameras gemacht werden sofern dem Besucher keine Akkreditierungsbestätigung vorliegt. Bei wiederholtem Verstoß kann ein Besucher vom Festival ausgeschlossen werden. Alle Foto- und Videoaufnahmen die auf dem Festivalgelände und Campingplatz festgehalten werden, dürfen von der Krankenschwester Rockt e.V. für Redaktionelle und Werbezwecke kostenfrei genutzt werden. Alle Nutzungsrechte von Foto- und Videomaterial verbleiben beim Krankenschwester Rockt e.V. bzw. früheren Rechteinhabern.

 

Jugendschutz

  • Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten. Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Eine Altersüberprüfung beim Ausschank von alkoholischen Getränken kann jederzeit erfolgen

.

Sonstiges


Für den Inhalt von verlinkten Seiten und Bühnendarstellung oder verhalten der Künstler ist der Veranstalter nicht verantwortlich.

  • Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
  • Die Mitnahme von Getränken, profssionellen Foto- & Videokameras, Speisen, Tieren, Glas, Waffen, Feuerwerk, Betäubungsmitteln (Drogen), Pyro auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gewünscht.
  • Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
  • Einlass wird nur mit gültigem Einlassbändchen gewährt. Ohne Eintrittsberechtigung erfolgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Bei Fälschung ausserdem wegen Betrug.
  • Beim Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte/E-Ticket gegen ein Festivalbändchen eingetauscht, welches Sie berechtigt, das Festival zu betreten sowie zu verlassen.
  • Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet.
  • Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung / Erstattung.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Bei nicht Auftreten oder Abbruch eines der im Lineup angekündigten Künstler wird kein Ersatz geleistet.
  • Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto auf eigene Gefahr und Haftung. Es wird keine Parkgebühr erhoben. Bitte leistet den Anordnungen der Helfer Folge und lasst Flucht und Rettungswege frei. Es handelt sich um private Flächen zum Parken. Bitte zollt den Eigentümern den nötigen Respekt und verursacht keinen unnötigen Schaden.
  • Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
  • Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist grundsätzlich untersagt.
  • Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter.
  • Besucher, die sich selbst oder andere gefährden oder sich unangemessen verhalten werden des Geländes verwiesen.
  • Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.
  • Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr. Auf dem Gelände sind Wasserleitungen/Stromleitungen/Brücken und Bauzäune verlegt. Es besteht Stolpergefahr.
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise vor Ort.
  • Die Abgabe von Getränken auf dem Festivalgelände erfolgt nur in Plastikbechern, für den ein Pfand erhoben wird.