Alterseinschränkung
Wir wollen möglichst allen ein gelungenes Festival Erlebnis bieten und freuen uns natürlich auch über unsere jüngsten Gäste. Der Einlass ist allerdings aus rechtlicher Sicht schwierig. Daher halten wir uns hier streng an die Gesetzgebung:
„Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen (wie das KSRt) nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen (Muttizettel).
In Begleitung Personensorgeberechtigter oder Erziehungsbeauftragter gelten für Kinder und Jugendliche keine zeitlichen Beschränkungen.“
Bitte beachtet trotzdem, dass es aufgrund der Auslegung der Veranstaltung zu Texten mit jugendgefährdenden Inhalten oder Darbietungen kommen kann. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Performance der Künstler.
Weiterhin gilt zu jeder Zeit, dass die Verantwortung bei den Eltern bzw. der erziehungsbeauftragten Person liegt.
Lärmschutz
Bei dieser Art von Veranstaltung wird es laut, teilweise richtig laut! Bitte packt den jüngeren Besuchern und euch selbst was zum Schutz der Ohren ein. Besonders für die jungen Besucher ein absolutes Muss..